1. Vertragsschluss, Einbeziehung der AGB
2. Training, Camps und Tennis-App
Das Leistungsangebot der Tennisschule umfasst Einzel-, Gruppen- und Mannschafts-Training sowie Tennis-Camps. Für das Tennistraining auf den Anlagen der jeweiligen Tennisclubs, ist eine Mitgliedschaft verpflichtend, für Camps sind die Trainingsteilnehmer hiervon befreit. Gruppentraining wird aus didaktischen Gründen mit Gruppen zwischen 2-4 Spielern durchgeführt. Größere Gruppen werden nur bei Vorliegen besonderer Umstände und nach gesonderter Vereinbarung unterrichtet. Mannschaftstraining erhalten die Wettkampfmannschaften des Vereins und nach besonderer Absprache einzelne Mitglieder der Mannschaften.
Die Tennisschule kann die Gruppen nach praktischer Notwendigkeit, insbesondere Spielstärke, einteilen und Einteilungen ändern. Dabei versucht die Tennisschule, auf die Wünsche ihrer Kunden nach Möglichkeit Rücksicht zu nehmen.
Die Teilnahme an den Trainingskursen beinhaltet die kostenpflichtige App der Tennisschule Elias in Höhe einer Trainerstunde für Einzelpersonen bzw. zum maximalen Tarif von einmalig 60 € je Winter-und Sommersaison für Familien = Ehepaar (verheiratet), ein Elternteil und Kind(er) oder mehr als ein Kind und kein Elternteil.
3. Aufsicht bei Kindern
Die Aufsichtspflicht der Tennisschule bei minderjährigen Kindern beschränkt sich auf die Dauer des Trainings. Die Tennisschule kann vor Beginn und nach dem Ende des Trainings keine Aufsichtspflicht übernehmen. Die Eltern/Erziehungsberechtigten müssen deshalb dafür Sorge tragen, ihr(e) Kind(er) pünktlich zu bringen und nach dem Training auch pünktlich wieder in Empfang zu nehmen. Informieren Sie Ihre Kinder, dass sie den Trainingsbereich nicht verlassen dürfen und den Anweisungen der Trainer(innen) Folge leisten müssen. Wir übernehmen keine Haftung, wenn ein Kind den Trainingsbereich verlässt!
4. Ausschluss vom Training
Wir behalten uns vor, im Einzelfall Trainingsteilnehmer aus einer Gruppe auszuschließen, wenn diese trotz Ermahnung den Anweisungen der Trainer(innen) wiederholt keine Folge leisten oder das Training stören. Dies gilt für alle Altersgruppen. Eltern willigen darin ein, dass ihr Kind in einem solchen Fall im Trainingsbereich bleiben muss, bis es abgeholt wird. In diesem Fall hat der/die Ausgeschlossene keinen Anspruch auf Erstattung seines (anteiligen) Trainingsentgelts.
5. Ausgefallene Stunden
Durch Verschulden des Teilnehmers ausgefallene Trainingstermine (auch bei Krankheit, Änderung von Schul- oder Arbeitszeiten usw.), können nicht nachgeholt oder erstattet werden. Im Falle der unverschuldeten Unbespielbarkeit des Platzes (z.B. Regen usw.) bietet die Tennisschule ein Kulanzangebot nach eigenem Ermessen an. Sofern dies trotz bester Bemühungen innerhalb der Saison nicht möglich ist, entfällt die Leistungsverpflichtung der Tennisschule. Entfällt eine Trainingsstunde aus Gründen, die das Team der Tennisschule nicht zu vertreten hat, entfällt die Leistungsverpflichtung der Tennisschule. Der Anspruch auf das Trainingsentgelt bleibt in diesem Fall erhalten. Teilnehmer, die aufgrund von Verletzungen oder Krankheit in der laufenden Saison nicht mehr am Training teilnehmen können, erhalten keine Beitragsrückerstattung. Es besteht auch kein Anspruch gegenüber der Tennisschule, dass Stunden zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden müssen. Von der Tennisschule abgesagte Trainingseinheiten werden nachgeholt, z.B. bei Krankheit der Trainer(innen).
Sofern vereinbarte Trainingstermine von privaten Stunden des Trainingsteilnehmers nicht eingehalten werden können, muss der Kunde den Trainer(innen) unverzüglich, spätestens aber 24 Stunden vor dem Termin unterrichten. Andernfalls entfällt die Leistungsverpflichtung, der Anspruch auf das Trainingsentgelt bleibt erhalten. Findet der Kunde für diese Stunde einen adäquaten Ersatz, entfällt auch für den Kunden das Trainingsentgelt.
6. Haftung
Unsere Haftung für Schäden im Zusammenhang mit dem Training beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Teilnahme am Tennistraining erfolgt auf eigene Gefahr. Die Trainer(innen) der Tennisschule übernehmen keinerlei persönliche Haftung bei Sach- und Körperschäden, es sei denn, die gesetzlichen Voraussetzungen liegen vor. Die Tennisschule übernimmt keine Haftung für den Ersatz von liegengebliebenen und/ oder abhanden gekommenen Gegenständen. Dies gilt auch für etwaige durch das Training entstandene Schäden an Personen und/oder Sachen.
7. Mängelrügen und Gewährleistung
Beanstandungen wegen mangelhafter und/oder fehlender Leistung sind uns spätestens am zweiten auf den folgenden Tag der Trainingsstunde schriftlich mitzuteilen. Dies gilt auch für etwaige durch das Training entstandene Schäden an Personen und/oder Sachen. Nach Ablauf der Frist gilt unsere Leistung als genehmigt. Etwaige Mängelrügen sind dann ausgeschlossen.
8. Inkasso
Die Zahlung der Trainingskurse erfolgt ausschließlich durch ein SEPA-Lastschriftverfahren. Das vereinbarte Trainingsentgelt wird jeweils vor einer Trainingseinheit/-saison fällig.
9. Datenschutz
Sie erklären sich damit einverstanden, dass Ihre persönlichen Daten zur Vertragsabwicklung elektronisch gespeichert werden und mit dem entsprechenden Tennisclub abgeglichen und ausgetauscht werden dürfen. Die Daten dürfen von der Tennisschule u.a. zum Zwecke des Informationsaustauschs sowie zur Rechnungsstellung genutzt werden (auch telefonisch oder per E-Mail). Nach Beendigung des Trainingszeitraums sind wir befugt, Ihre Daten für die Dauer von drei Jahren aufzubewahren.
Stand: September 2021